Die Ultraleichtflugschule

Die UL-Flugschule der LfV-Greven gehört organisatorisch zur Flugschule des Deutschen Aero-Club – Landesverband NRW. Die qualitative Überwachung der Flugschule erfolgt in einem 2 jährigen Turnus mittels eines mehrstündigen Audits. Fünf Fluglehrer kümmern sich um die praktische und theoretische Ausbildung. Die Fluglehrer verfügen alle über langjährige fundierte Flugerfahrung und weitere Fluglizenzen wie z.B. für PPL-A und Segelflug.

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Die praktische Flugausbildung erfolgt nach individueller Verabredung mit den Fluglehrern. Geflogen wird an Werktagen und an Wochenenden. Unkompliziert können die Maschinen über das Internet, mit automatischen Benachrichtigungen via E-Mail und SMS gebucht werden.  Zur Flugvorbereitung steht ein extra Raum zur Verfügung, ausgestattet mit zwei PC´s, Internetanschluss, WLAN, aktuelle Luftfahrthandbücher etc.

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Über das PC_Met Portal des Deutschen Wetterdienstes holt man sich die jeweils aktuellen Flugwetterdaten. Anflugkarten, Flugplan und Routen können mit der Flight Planer und Visual Flight Guide Software erstellt und mit einem Farblaser ausgedruckt werden. Von Oktober bis Februar außerhalb der Schulferien läuft der Theoriekurs gemeinsam mit den PPLern und Segelfliegern. Geschult wird mit der D-MHLA, einer Comco C42c mit 100PS Motor, MTOW von 540kg und ca. 240 kg Zuladung. Der Erwerb der Passagierberechtigung wird auf Wunsch mit einer Einweisung in die Pioneer 200 des Vereins verbunden. Während der Werktage wird überwiegend von der Graspiste und an den Wochenenden von der Hauptbahn des FMO gestartet.

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Persönliche Voraussetzungen für die Sport Piloten Lizenz (SPL)

  • Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 ausgestellt von einem Fliegerarzt
  • Personalausweis
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort, oder Führerschein nach 1972
  • aktueller Auszug Verkehrszentralregister
  • Führungszeugnis – Belegart-N
  • Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
  • Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht (Richtwert 12 Stunden)
  • Navigation (Richtwert 14 Stunden)
  • Meteorologie (Richtwert 10 Stunden)
  • Aerodynamik (Richtwert 8 Stunden)
  • Flugzeugkunde, Pyrotechnik (Richtwert 8 Stunden)
  • Verhalten in besonderen Fällen (Richtwert 6 Stunden)
  • Menschliches Leistungsvermögen (Richtwert 2 Stunden)
  • BZF2 oder 1

Die Theoriefachgebiete können durch einen geeigneten Fernlehrgang und Selbststudium ergänzt werden. In unserer Flugschule gehört allerdings die Teilnahme am Theoriekurs unabdingbarer Teil der Ausbildung. Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.

Praktische Flugausbildung:

  • Gesamtflugzeit mindestens 30 Flugstunden.
  • davon mehr als 5 Flugstunden und 40 Alleinstarts solo, ohne Fluglehrer
  • 3 Überlandflüge als Zielrück- oder Dreiecksflüge, jede Teilstrecke min. 50 km.
  • 2 Überlandflüge mit Fluglehrer länger als 200 km, jeweils mit mindestens einer Zwischenlandung.
  • Außenlandeübungen mit Fluglehrer
Ultraleicht

verkürzter Anflug auf die Hauptbahn 25

Ultraleicht

C42c – D-MHLA – Flugstunde