Die Segelflugschule der Luftfahrtvereinigung Greven

Die Ausbildung von Segelfliegern findet während der Flugsaison von März bis Oktober im Rahmen Samstag ab 11 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 10 Uhr statt. Pünktliches Erscheinen zum gemeinsamen Ausräumen der Halle, sowie eine durchgehende Anwesenheit bis zum Schließen der Hallentore ist Voraussetzung zur Teilnahme. Während des Flugbetriebs sind andere Vereinsmitglieder als Startleiter und Windenfahrer eingeteilt. Die Aufgaben im Starthäuschen und das Fahren des Lepo werden meistens von den Flugschülern übernommen. An Samstagen wird vorwiegend im Flugzeugschlepp gestartet. Die Flugausbildung im Windenstart erfolgt schwerpunktmäßig an den Sonn-. und Feiertagen.

Voraussetzungen und Dokumente zu Beginn der Ausbildung

  • Mindestalter 14 Jahre
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Kopie Personalausweis
  • Für Jugendliche: Zustimmung der Erziehungsberechtigten
  • Einzugsermächtigung für Beiträge und Gebühren
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (ab einem Alter von 15 Jahren)
  • Verzichtserklärung in Versicherungsfragen (wird bei Eintritt genau erläutert)
  • Mitgliedschaftserklärung
  • Ausbildungsvertrag

Die Segelflugausbildung gliedert sich in drei Abschnitte

Die Dauer der Ausbildung hängt wesentlich von den individuellen Fähigkeiten und zeitlichen Möglichkeiten des Flugschülers ab. Sie dauert im Normalfall 2-3 Jahre.

Die A-Prüfung: In diesem Abschnitt lernt der Flugschüler mit Hilfe des Fluglehrers in 50 – 80 Flügen die Grundkenntnisse des Segelfliegens. Nach den ersten Gewöhnungsflügen überlässt der Fluglehrer mehr und mehr dem Flugschüler die Steuerung. Geübt wird das Starten, Landen, Kurvenflug und das Verhalten in besonderen Flugsituationen überwiegend mit unserem Doppelsitzer ASK21. Begleitend erlernt der Flugschüler die erforderlichen theoretischen Grundkenntnisse, die mit einer ersten Zwischenprüfung bestätigt werden. Werden auch die praktischen Übungselemente sicher beherrscht kann die A-Prüfung mit den ersten drei Alleinflügen abgelegt werden.  Der erste Abschnitt dauert etwa 6 – 9 Monate.

Die B- und C- Prüfung: Im zweiten Abschnitt geht es um das Erlangen und Vertiefen weiterer fliegerischer und theoretischer Kenntnisse. Nachdem die ersten Alleinflüge mit der ASK21 geflogen werden erfolgt die Umschulung auf den Einsitzer Jeans Astir CS. Geübt werden steilere Kurven, Ziellandungen, das Fliegen in der Thermik und vieles mehr. Die Dauer der Flüge in der Thermik von anfangs wenigen Minuten steigert sich mit zunehmender Flugerfahrung auf bis zu mehrere Stunden. Parallel dazu erfolgt die Einweisung auf den etwas leistungsfähigeren Astir CS 77, der sich im wesentlichen durch das Einziehfahrwerk vom Jeans-Astir unterscheidet. Vor den praktischen B-, und C- Prüfungen werden jeweils die entsprechenden Theorieprüfungen abgelegt.

Die Streckenflugausbildung erfolgt während der folgenden Flugsaison. In diesem Abschnitt wird der Flugschüler in Navigation und Meteorologie praktisch ausgebildet. Die navigatorische Überlandflugeinweisung, Landungen auf anderen Flugplätzen und Außenladeübungen werden mit unserem zweisitzigen Touringmotorsegler, Super Dimona (D-KHFB), durchgeführt. Mit dem TMG besteht insbesondere ausserhalb der Segelflugsaison die Möglichkeit kostengünstig in Übung zu bleiben. Den thermischen Streckensegelflug üben wir mit dem Duodiscus und dem eigenstartfähigem Arcus-M, sodass auch ausserhalb der Wochenenden unkompliziert Überland geflogen werden kann.

Im Winter wird das notwendige Wissen in den Fächern Navigation, Meteorologie, Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen vermittelt und anschließend  zru theoretischen Prüfung bei der Landesluftfahrtbehörde angemeldet. Ergänzt wird die theoretische Ausbildung durch Unterricht im Flugfunk und dem Erwerb eines Flugfunkzeugnisses. Bestens vorbereitet kann der Segelflugschüler nun mit schriftlichen Flugaufträgen seine praktischen Fertigkeiten in der erweiterten Umgebung des Flugplatzes vervollkommen. Der eigentliche Höhepunkt der Ausbildung ist ein Streckenflug von 50 km im Alleinflug mit einem der Astire und abschließender Landung auf einem Fluggelände.

Vor der Prüfung

  • behördliches Führungszeugnis „O“
  • Teilnahme „Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Mindestalter 16 Jahre
  • aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister
  • Nachweis Theorieunterricht
  • mindestens 15 Flugstunden – davon 10 Stunden mit Fluglehrer – davon 2 Stunden überwachter Alleinflug
  • mindestens 45 Starts und Landungen
  • Alleinüberlandflug mindestens 50 km
  • Funksprechzeugnis ( BZF II)

Folgende Startarten können erworben werden:

  • Windenstart
  • Flugzeugschleppstart
  • Eigenstart

Abschluss der Segelflugausbildung: Die praktische Prüfung wird von einem Prüfer der Bezirksregierung abgenommen und man darf die Lizenz für Segelflieger (SPL) sein Eigen nennen. Die  „Silber C“ kann beantragen wer in diesem Abschnitt folgende Bedingungen erfüllt hat.

  • Ein Flug auf geradem Kurs über mindestens 50 km
  • Ein Flug von mindestens fünf Stunden Dauer
  • Ein Höhengewinn von mindestens 1000 m