Rechtzeitig vor dem herannahenden Aprilwetter konnten sich am Ostersonntag Lutz (im Flugzeug) und Fabio (rechts) nach Überprüfung durch Fluglehrer Daniel freifliegen, wobei der erste Alleinflug ohne Fluglehrer an Bord des Schulflugzeuges durchgeführt wird – ein wichtiger erster Schritt in der praktischen Pilotenausbildung.
Wenn in den kommenden Tagen weitere Sololandungen durchgeführt wurden, steht die Einweisung zur Überlandfliegerei auf dem Programm.
Nachdem der Flugschüler bisher nur am Heimatflugplatz die Platzrunde, den Funksprechverkehr und die Landungen durchgeführt hat, lernt er die Praxis der Planung und Durchführung von Überlandflügen zu Nachbarflugplätzen kennen. Solo über Land darf erst nach Bestehen aller Theoriefächer geflogen werden.
Den Abschluss bildet die Durchführung eines Solo-Überlandfluges von mind. 270 km Länge mit 2 Zwischenlandungen auf fremden Flugplätzen. Wenn die gesetzlichen Vorgaben nach einer Mindestschulungszeit von 45 Flugstunden neben der vorgeschriebenen Überlandflugzeit usw erfüllt ist, kann die praktische Prüfung durch die Bezirksregierung erfolgen.
Wir wünschen Lutz und Fabio weiterhin viel Spaß und Erfolg bei ihrer Ausbildung.